Datenschutzregelungen gemäß DSGVO
Anwendungsbereich
Diese Bestimmungen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern in Deutschland. Sie finden Anwendung, wenn Waren oder Dienstleistungen für Personen in Deutschland angeboten werden oder deren Verhalten beobachtet wird, unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erfolgt. Erfasst werden sowohl elektronische Daten als auch strukturierte papierbasierte Aufzeichnungen. Eine Nutzung ausschließlich zu persönlichen oder familiären Zwecken fällt nicht in diesen Geltungsbereich.
Grundsätze der Datenverarbeitung
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten hat unter Einhaltung folgender Vorgaben zu erfolgen:
-
Rechtmäßigkeit, Fairness und Nachvollziehbarkeit
-
Zweckbindung auf klar definierte Verarbeitungsziele
-
Beschränkung auf das erforderliche Mindestmaß sowie Sicherstellung der Richtigkeit
-
Speicherung nur für einen begrenzten Zeitraum
-
Gewährleistung von Integrität und Vertraulichkeit zum Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Offenlegung
Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen verfügen über folgende Ansprüche:
-
Recht auf Information, Einsicht und Berichtigung
-
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)
-
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch
-
Recht auf Datenübertragbarkeit
-
Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
Für Personen unter 15 Jahren ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Pflichten von Auftragsverarbeitern
Externe Dienstleister, beispielsweise in den Bereichen Logistik, Kundenservice oder Hosting, sind an folgende Anforderungen gebunden:
-
Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Weisungen
-
Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen
-
Unterstützung bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten
-
Meldung von Datenschutzverletzungen
-
Führung von Verzeichnissen über Verarbeitungstätigkeiten
Sofern erforderlich, ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen und gegenüber der zuständigen deutschen Aufsichtsbehörde (BfDI) zu melden.
Datenübermittlung in Drittländer
Bei der Übertragung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen. Dies kann insbesondere erfolgen durch:
-
Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission
-
Standardvertragsklauseln (SCC)
-
Ergänzende Maßnahmen wie Verschlüsselung oder Zugriffsbeschränkungen
Aufsicht und Sanktionen
Die zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland (BfDI) ist befugt, Kontrollen durchzuführen sowie nicht konforme Verarbeitungsvorgänge auszusetzen oder zu untersagen. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, wobei der jeweils höhere Betrag maßgeblich ist.
Verantwortung für Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Berücksichtigung der Kontrolle durch die betroffenen Personen. Transparenz und nachvollziehbare Abläufe werden gewährleistet, während geeignete Maßnahmen eingesetzt werden, um Risiken für die Privatsphäre zu reduzieren und die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.